25 März 2010

Die Staatsanwaltschaft zum Büttel machen

Immer wieder fällt es auf, dass Gläubiger versuchen, die Staatsanwaltschaften quasi vor den eigenen Karren zu spannen, um Forderungen einzutreiben, wenn ihnen sonst nichts mehr einfällt. Leider gibt es oft genug Staatsanwaltschaften, die sich dann tatsächlich zum Büttel machen lassen und nicht Einstellungswege beschreiten, die den Sachen sehr viel angemessener wären. Eigentlich haben die nämlich mit vernünftiger Arbeit schon genug zu tun.

Besonders verwerflich empfinden es Schuldner, wenn sich Inkassounternehmen mit solchen steuerfressenden Aktivitäten auch noch brüsten.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung




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17 Kommentare:

Stuttgart Inkasso hat gesagt…

Obwohl ich weiß, dass Sie, um es vorsichtig zu formulieren, nicht gerade ein Freund von Inkassounternehmen sind, denke ich doch, dass es völlig in Ordnung und legitim ist, wenn sich Gläubiger gegen Schuldner wehren, die sich eventuell strafbar gemacht haben. Die Dimensionen sind zwar andere wie beispielsweise bei einem Millionenbetrüger, dennoch darf man auch kleinere Betrügereien nicht einfach durchgehen lassen.
Sie wollen sicherlich auch Ihr hart verdientes Honorar von Ihren Mandanten und würden vermutlich kaum zögern einen ehemaligen Mandanten anzuzeigen, wenn dieser sich vehement weigert Ihre Kosten zu begleichen. Irgendwann hat auch der geduldigste und gutmütigste Menschen einfach genug.

Anonym hat gesagt…

Nur Dummheit ist gefährlich.
Ich nehme an das diese Person mitliest und Strafanzeige - unter anderen wegen Nötigung erstattet.

RA JM hat gesagt…

Keep cool, Werner. Jeder von einer Inkassobude angezeigte Schuldner ist ein potentieller Mandant - so er denn jedenfalls das Geld hat, einen guten Strafverteidiger zu bezahlen. ;-)

Stuttgart Inkasso hat gesagt…

Auch eine Art die Sache zu sehen, Herr RA Melchior.
Nicht alles muss immer gleich negativ sein. ;-)

Werner Siebers hat gesagt…

Nicht alles, aber Inkassobüros??? Gut, dass es diverse Gerichtsbezirke gibt, in denen solche obskuren Inkassokosten erst gar nicht zugesprochen werden.

Stuttgart Inkasso hat gesagt…

Ich weiß nicht welche obskuren Inkassokosten Sie meinen, aber ich rechne gegenüber den Schuldnern nicht mehr ab, wie Sie als Rechtsanwalt abrechnen dürften.

Werner Siebers hat gesagt…

Genau das ist eine der vielen Frechheiten: Wissen Sie, was man alles hinter sich bringen muss, um seine Zulassung als Anwalt zu bekommen, bevor man dann seine erste Rechnung nach RVG schreiben darf.

Und Sie??? Abitur? Studium? Referendariat? 2 Examen?

Mal Butter bei die Fische! Was können Sie bieten, um sich herauszunehmen, Kosten wie ein Rechtsanwalt geltend zu machen!

Stuttgart Inkasso hat gesagt…

Abitur 2006, Zivildienst, Jura-Studium im 7. Semester, dazwischen Sachkundeprüfung beim LG Stuttgart für die Inkassoerlaubnis nach dem RBerG, Examen voraussichtlich nach dem 8., spätestens 9. Semester und danach Referendariat, 2. Staatsexamen und die Zulassung als Rechtsanwalt.

Ich denke nicht, dass man mit gerade mal 24 schon deutlich mehr erwarten kann. Oder waren Sie damals schneller?

Werner Siebers hat gesagt…

Na, sage ich doch. Nicht mal das erste Staatsexamen, aber schon Rechungen schreiben wie ein Rechtsanwalt.

Frank hat gesagt…

Welcher Rechtsanwalt schafft es schon, Schuldner mit einem Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze zu überzeugen, Ratenzahlungen zu leisten? Gerade bei Eingehungsbetrügern sind die teuer erstrittenen Titel häufig nur zum Wände tapezieren geeignet. Spätestens wenn wieder pfändungsfähiges Einkommen da ist, wird vom Schuldner die Privatinsolvenz durchgezogen.

Wer Eingehungsbetrug begeht, hat auch eine Strafanzeige verdient. Es gibt genügend Leute, die meinen, als Ergänzung zur Hartz-IV-Vollversorgung könnte man massenhaft Luxusartikel auf Rechnung bestellen und müsste nicht bezahlen.

Hatten Sie als privater "Kleinvermieter" schon Mietnomaden? Diese Leute zerstören andere Existenzen, ohne auch nur die geringsten Gewissensbisse zu haben.

Gut, dass Sie nur mit Vorkasse arbeiten und Ihre Vertragspartner angesichts Ihres Berufs und Ihrer stämmigen Figur vermutlich erst gar nicht auf dumme Gedanken kommen.

Frank hat gesagt…

Als Ergänzung: Wenn ein Titel vorliegt, kann eine rechtskräftige Feststellung des Eingehungsbetrugs später im evtl. folgenden Privatinsolvenzverfahren für den Gläubiger sehr vorteilhaft sein.

Stuttgart Inkasso hat gesagt…

Nur zum Thema Forderungseinzug und Anwälte: Verjährte Vollstreckungskosten

Ich weiß von vielen Anwälten, dass gerade der Forderungseinzug eben so "nebenher" läuft. Man macht es halt bzw. es wird von den Rechtsanwaltsfachangestellten erledigt, aber wirklich mit der Sache beschäftigen tun sich die wenigsten Anwälte. Dann kommen unter anderem solche Dinge wie bei diesem Anwalt heraus die noch dazu richtig Geld kosten.

Und wie Frank schon richtig gesagt hat ist es bei Anwälten meistens so, dass es eben nur über den Gerichtsvollzieher läuft und dann wird die Akte eben wegen der Pfändungsgrenze weggelegt. Wenn der Schuldner aber freiwillig, und ich meine wirklich auch freiwillig, Raten bezahlt, dann sind die Pfändungsgrenzen egal da der Schuldner es wie gesagt selbst entscheidet. Gerade das macht eben den großen Vorteil aus, der persönliche Kontakt!

Werner Siebers hat gesagt…

Und der Gesetzgeber hat Pfändungsfreigrenzen ganz bestimmt nicht erfunden, damit geldgierige Jurastundenten den Leuten aufschwatzen, dass sie an Nichtanwälte Anwaltsgebühren bezahlen müssen.

Stuttgart Inkasso hat gesagt…

Den Schuldnern wird nichts aufgeschwätzt, schon gar nicht von einem geldgierigen Jurastudenten!

Viele Schuldner reagieren aber eher bei persönlichem Kontakt und wenn sie merken, dass sie nicht ausgenommen werden sollen wie eine Weihnachtsgans oder über den Tisch gezogen werden sollen.
Gerade der persönliche Kontakt macht eben meistens den Erfolg aus. Wenn der Schuldner merkt, dass man auf ihn eingeht und er sich gut "betreut" fühlt ist er auch viel eher bereit zu bezahlen, als wenn der Gerichtsvollzieher beauftragt wird oder der Anwalt sein Standard-Schreiben verschickt.

Stuttgart Inkasso hat gesagt…

Im Übrigen, wieso sollte ein Schuldner Anwaltsgebühren bezahlen, wenn der Rechtsanwalt (wie in vielen Kanzleien üblich) die Sache allerhöchstens unterschrieben hat, die Sache jedoch durch die ReNos bearbeitet wurde?

Frank hat gesagt…

Haben Sie von den Stinkern eigentlich noch was bekommen außer einer steuerlichen Absetzbarkeit?
http://strafprozess.blogspot.com/2008/03/mietnomaden.html

Werner Siebers hat gesagt…

@Frank Nein, bisher nicht. Ich habe auch keine Anzeige erstattet, weil ich die Staatsanwaltschaft nicht zu meinem Büttel machen wollte.

Ich erwäge aber, "Stuttgarter Inkasso" zu beauftragen, weil die bestimmt die Mietrückstände eintreiben können, wenn sie mit den Leuten höflich und einfühlsam reden.

 

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