30 März 2010

Vorsicht Nürnberger

Als Verteidiger in Nürnberg muss man sehr vorsichtig sein, wenn man die in der StPO verankerten Rechte seines Mandanten wahrnimmt, weil die Justiz darauf nicht nur - wie anderen Ortes - beleidigt reagieren könnte, dort holt man sogleich zum heftigen Gegenschlag aus.

Im vorliegenden Fall hatte ein Verteidiger einen Befangenheitsantrag in einem laufenden Strafverfahren gestellt. Die Reaktion der Staatsanwaltschaft: Einleitung eines Verfahrens gegen den Verteidiger wegen des Verdachtes der versuchten Strafvereitelung, Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses beim Amtsgericht Nürnberg, Antrag dort zustimmend durchgewunken, Durchsuchung im Büro des Strafverteidigers!

Glücklicherweise gibt es noch Richter, die dazu deutliche Worte finden:

Die Stellung eines Richterablehnungsgesuches kann in aller Regel keine strafvereitende Handlung sein und auch nicht als Versuch der Strafvereitelung verfolgt werden. Selbst wenn ein erfolgreiches Ablehnungsgesuch unter Umständen eine nicht unerhebliche Verfahrensverzögerung bedeutet, ist dies eine im Interesse der Rechtspflege hinzunehmende Nebenerscheinung. (LG Nürnberg StV 2010, 136)
Aber selbst diese Formulierung hat noch den schalen Beigeschmack, dass möglicherweise eigentlich ein Befangenheitsgesuch als ein lästiges aber leider notwendiges Übel empfunden wird.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung



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5 Kommentare:

ben hat gesagt…

Es geht dort noch besser.
Ich hatte wegen der rechtswidrigen Ablehnung eines begründeten Terminsverlegungsantrags den Richter wegen Befangenheit abgelehnt.
Der Fortsetzungstermin fand trotzdem statt, nachdem nach Aufruf der Sache Richter und Staatsanwalt den Mdt. von der Unsinnigkeit seines Befangenheitsantrags überzeugt hatten und die Rücknahme erfolgt war.

RA JM hat gesagt…

Replik des Verteidigers Anzeige gem. 344 StGB?

Anonym hat gesagt…

Nicht direkt mit Kanonen auf Spatzen.
a)Befangeheitsantrag wegen Beeinflußung des Angeklagten unter Umgehung des bestellten Strafverteidigers und unter Ausnutzung einer hierdurch bedingten Atmosphäre nötigungsähnlichen Charakters, deren Wirkung erst nachließ, als der Angeklagte wieder Kontakt mit seinem Verteidiger hatte.
b)Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sitzungsvertreter der StA wegen Teilnahme an a)

Helmut Karsten hat gesagt…

Es geht noch schlimmer in Bamberg zu. Der Zivilrichter hat bei der Verkündung zweimal die Fassung verloren (so richtig, wie am Gauleiter-Stammtisch), als ich "Tatortaugenschein" erwähnte. Dafür hat er dann das Protokoll verfälscht. Ich hab die ganze.... beim Staatschutz (BKA) angezeigt. Bin halt kein Jurist, aber was Recht ist, ist ein Spiel für zwei. Die BKA-Leute haben das alles an die StA-Bamberg(!!) zurückgeschickt. Schon zweimal eingestellt. Jetzt habe ich 3 Wochen für einen Anwalt. Bin aber erwerbsunfähig geschlagen und auf Grundsicherung......Prost, deutsche Justiz! www.helmutkarsten.de

oxymoron hat gesagt…

Herr Karsten, wie man unter www.der-fall-helmut-k.de sehen und nachlesen kann, gehen Sie von falschen Annahmen aus, liefern unvollständige Unterlagen, widersprechen sich ständig selbst, und sind sogar durch Amokdrohungen im Internet aufgefallen. Hier das "Opfer" einer "ach so bösen Justiz" zu spielen, ist in Anbretracht Ihrer rechtlichen Situation mehr als unangemessen.
Wenn Sie sich beschweren, dass auf Ihre mannigfaltigen Anzeigen, auch beim Staatsschutz BKA niemand reagiert - das liegt vielleicht daran, dass die angebl. "NS-Verschwörung", von der Sie überzeugt sind, einfach nicht real ist. Wie muss man drauf sein, wenn man seinen Strafrichter als angebl. Nazi beim Staatsschutz des BKA anzeigt und damit im Internet hausieren geht?
Bundesverfassungsgericht und ECHR haben Ihnen ja mit Ihren Theorien auch nicht recht gegeben. Stecken die jetzt auch mit drin?
Wie leiten Sie denn diesmal die Theorie angebl. versteckter Nazibotschaften in Aktenzeichen der StA her? "Modifier"? "PC-Kasse"?...
Wer derartige Daten, wenn zutreffend, behauptet kommt a. entweder ins Zeugenschutzprogramm des BKA (wenn es Ansatzpunkte gäbe) oder 2. irgend wann mal in eine geschlossene Abteilung eines Ihnen bereits bekannten Bezirkskrankenhauses (wenn es eine psychiatrische Vorgeschichte gibt, die hier kaum zu dementieren sein dürfte, da Sie Demenz-Befunde selbst veröffentlicht haben).
Da Sie bis heute nirgends propagiert haben, dass man Ihnen das Zeugenschutzprogramm angeboten hätte - man ahnt, wie dies nach Ihrer Abschiebung aus den USA weiter gehen könnte.
Dort haben Sie ja auch bereits Asyl beantragt, weil die NS-Justiz hinter Ihnen her sein soll.
Mal sehen, ob der Supreme Court da auch mit drin steckt. In den USA sollen die Illuminaten die Fäden ziehen...

 

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