30 März 2010

Durch Plastikplane abgedecktes Verkehrsschild soll wirksam bleiben

Die Tücken des Alltags treffen uns alle, wir gehen damit um, das war es dann. 
 
Aber man hüte sich davor, mit Tücken des Alltags in die Fänge von Gerichten zu geraten; insbesondere bei Verwaltungsgerichten geschehen dann schon merkwürdige Dinge, z.B., dass in einem Verfahren festgestellt wird: Wenn ein Verkehrsschild durch eine Plastikplane abgedeckt ist, behält es trotzdem seine Gültigkeit.
 
So geschehen einem parkplatzsuchen Blogger, der hier über den Vorfall kurzweilig ausgefallen berichtet.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung



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2 Kommentare:

NoName hat gesagt…

aha, heisst das auch die abgedecketen tempo 130-schilder (oder alles aufgehoben) gelten weiter wenn sie in einer baustelle verdeckt sind?
der herr richter hat seinen denkapparat wohl schon länge nicht mehr zweckgemäß verwendet...

Anonym hat gesagt…

Es geht da ja um zwei ganz unterschiedliche Sachen. Der Blogger redet von einem Verkehrsschild, das schlecht zu sehen war, weil ein Auto davor stand. Natürlich behält dies seine Gültigkeit.
Wovon du (Kommentar) sprichst, sind mit Planen abgedeckte Verkehrsschilder. Ob die gelten ist nicht im Text enthalten...

 

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