03 März 2010

Kopier- oder Scankosten - ein Thema, das ganze Berufsgruppen ernährt

Kerstin Rueber, Strafverteidigerin aus Koblenz, beklagt sich völlig zu Recht über die Angewohnheit von nicht wenigen Kostenbeamten/Revisoren bei den Gerichten, ihre aus Steuergeldern bezahlte Zeit damit zu verplempern, an Kopierkosten oder Kosten des Einscannens herumzumäkeln, obwohl erkennbar (z.B. durch Beiakten, Rückseiten, Strafregisterauszüge oder, oder, oder) nicht zu viel Duplikate gefertigt wurden oder weil erkennbar ein ungesundes Kosten-Nutzen-Verhältnis (Bei 300 Seiten werden 5 Kopien bemängelt, dafür wird dann ein Brief geschrieben, Porto verknallt, Arbeitszeit verschenkt etc.) vorliegt.

Als Kommentar habe ich mir erlaubt, dort auf die Angriffe eines völlig Ahnungslosen zu schreiben:

@revisor Schön, dass sich hier mal jemand outet, der dokumentiert, dass er überhaupt keine Ahnung von dem hat, was er zu beurteilen hat.

Die Maschine, die scannt, gibt es nicht umsonst.

Jeder Scanvorgang beginnt mit dem Aktenstudium und der Verfügung, welches Blatt zu kopieren ist.

Die Maschine, die scannt, will angeschafft und bezahlt sein (Kaufpreis/Leasing/Miete). Mit Strom wird die Kiste auch noch gefüttert. Das Speichermedium muss bezahlt werden, die Reinigungskraft, die das Gerät putzt, die Wartung pro Monat, die anfallenden Reparaturkosten.

Dann gibt es die Vollidioten bei Staatsanwaltschaft und Gericht, die Rückseiten beschreiben, weil sie nicht bereit und in der Lage sind, zu erkennen, dass das jedes Kopieren oder Scannen deutlich verzögert (übrigens auch, wenn Diener des Öffentlichen Dienstes z.B. Zweitakten fertigen müssen, egal, ob Scannen oder Kopieren - aber da werden ja nur Steuergelder verbrannt, wen interessierts!).

Auf den Vorgang sind Allgemeinkosten wie Raummiete, Nebenkosten und Personalkosten umzulegen, so dass bei einer realistischen betriebswirtschaftlichen Kalkulation (von so etwas haben aber Revisoren nun wirklich keinen blassen Schimmer, wie wir spätestens jetzt wissen) nichts bis fast nichts übrig bleibt, was mit Gewinn zu tun hat, ohne dass es des Einsatzes von Papier bedürfte.

Wenn Revisoren erkennbar unberechtigte Zweifel an der Anzahl der gescannten Seiten haben, erhalten Sie von mir übrigens die Mitteilung, dass die kopierten oder eingescannten Akten bei mir zur Einsichtnahme bereit stehen, denn keine Vorschrift bestimmt, dass ich zum Nachweis der Anzahl die Akten wieder ins Gericht schaffen muss.

Und wer verbietet es eigentlich einem Freiberufler, dass er an dem, was er an Dienstleistung erbringt, zum Schluss auch noch etwas verdient?

Aber ich bin gern bereit, beim Scannen oder Kopieren auf Gewinn zu verzichten, wenn Revisoren zukünftig lediglich von den Kopien leben müssen, die sie den Anwälten BERECHTIGT gestrichen haben.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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