25 März 2010

Todeshonorar für Möllemanns Absturz im Streit

Jeder will seinen Happen abhaben und/oder nichts abgeben, wenn es um die Kohle geht, die an dem Tod eines Dritten verdient werden kann. So wohl auch die Intention der Beteiligten an einem Verfahren über eine Videosequenz über den "Absturz" des Jürgen Möllemann.
Fast sieben Jahre nach dem tödlichen Fallschirmsprung des FDP-Politikers Jürgen Möllemann beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit Video-Aufnahmen des Dramas. In dem Urheberrechtsprozess geht es um Bilder, die bei einem Nachrichtensender sowie auf einem Internetportal gezeigt wurden.

Der Kläger verlangt Auskunft darüber, welche Werbeerlöse damit erzielt wurden. Der Mann hatte 2003 den Todessprung Möllemanns mit der Kamera aufgezeichnet. Über einen Umweg waren die Medien an das Material gelangt und hatten es im Juni 2007 ausgestrahlt.
Quelle: dnews

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