31 März 2010

Eine Erscheinung

Die jungen Menschen wollten unbedingt das angepflanzte Grünzeug, das in Rauchform in andere Sphären führt, von einem Ort an den anderen bringen. Es war nicht wenig, wuchs es doch zum Teil noch am Stengel. So entschloss man sich, einen Häner zu beladen und den dann mit einem PKW durch den nächtlichen Straßenverkehr zu schaukeln.

Da die Sitzplätze im PKW bauartbedingt zahlenmäßig begrenzt waren und diese Begrenzung mit der Anzahl der Interessierten nicht kompatibel war, verkroch sich einer der Raucher der Einfachheit halber unter der Plane des Hängers.

Dummerweise wurde die Fahrt dann jäh durch eine geschwenkte Anhaltekelle beendet, die erfahrenen Polizeibeamten hatten erkannt, dass da was riechen könnte. Und dann geschah angeblich das:

Während der Kontrolle gab der Dumpf an, dass sich im Anhänger noch eine weitere Person befinden würde. Bei dem Hänger handelte es sich um einen solchen mit Plane. Als diese geöffnet wurde

erschien Herr Backe.

DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung






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1 Kommentar:

Tomate hat gesagt…

Satz: Wird ein Straftatbestand oder ein Straftäter durch eine Plastikplane abgedeckt, behält er trotzdem seine strafbaren Eigenschaften, analog zur Gültigkeit von abgedeckten Verkehrsschildern.

 

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