02 März 2010

Vorratsdatenspeicherung nicht vom Tisch

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt sicher genügend Wege offen, nachzubessern.

Hier die offizielle Pressemitteilung.

Das Gericht betont ausdrücklich, dass eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht schlechthin verfassungswidrig ist, sondern nur die derzeitige Ausgestaltung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügt.

Quelle: RA Stadler


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