06 Juli 2010

BGH: Gentests an Embryonen nicht strafbar


Der Bundesgerichtshof hat am 06.07.2010 entschieden: Die Präimplantationsdiagnostik, also die Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten außerhalb des Mutterleibs, verstößt nicht gegen das Embryonenschutzgesetz.

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