Immer mal wieder verirrt sich jemand zu uns, der sonst ein stocksolides Leben führt und mit Strafverteidigern eigentlich nichts am Hut haben müsste, weil er - natürlich ausnahmsweise und das erste, einzige und letzte Mal in seinem Leben - mehr oder weniger besoffen am Straßenverkehr teilgenommen hat, meist als aktiver Lenker eines Kraftfahrzeugs.
Aber, dass ein so vom erwischenden Schicksal gebeutelter Mensch nun ausgerechnet seine Fahrerlaubnisprüfung hernimmt, um auszuprobieren, ob man nicht erwischt wird, habe ich noch nie erlebt:
Weil ein Fahrschüler am Montag in Berlin-Reinickendorf bei der Führerscheinprüfung unter Alkoholeinfluss stand, hat der zuständige Fahrprüfer die Polizei alarmiert.
Vor dem Gelände des TÜV in der Holzhauser Straße schilderte der 58-jährige Prüfer den Beamten, dass er Alkoholgeruch bemerkt habe und das Auto stoppen ließ. Nach seinen Worten ergab eine Atemalkoholmessung beim 49-jährigen Fahrschüler einen Wert von 1,32 Promille.
Die 67-jährige Fahrlehrerin gab an, zuvor keinen auffälligen Geruch wahrgenommen zu haben. Die Polizei ermittelt nun gegen den angetrunkenen Fahrschüler.
Quelle: rbb
Und dann war da noch:
AI-Spot zur Polizeigewalt
Markenrechtsverletzung durch Keywords bei Goggle AdWords
Brust aus Fleisch
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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