Die Jungs von den Video-Trupps bei der Polizei werden jetzt wohl, zumindest in Berlin, teilweise den Job wechseln müssen. Ist ja auch nicht so schlimm, weil die Aufzeichnungen bekanntlich oft unbrauchbar waren oder aus unerfindlichen Gründen verschwunden oder beschädigt waren - jedenfalls dann, wenn es um den Nachweis von Polizeigewalt ging.
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin
Berlin, den 27.07.2010
Die Beobachtung einer Versammlung durch die Polizei mittels Kameras und die Übertragung der Bilder in die Einsatzleitstelle ohne die Einwilligung der Versammlungsteilnehmer stellt auch dann einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.Vm. Art. 1 Abs. 1 GG) dar, wenn keine Speicherung der Bilder erfolgt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin der Klage einer Bürgerinitiative und eines Versammlungsteilnehmers stattgegeben, welche die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Vorgehens gerügt hatten.
Die Jungs können dann hier Urlaub machen, wird ihnen gefallen.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Wenn die Polizei die Versammlung nicht beobachten darf, dann können ja auch alle anderen Beamten in den Urlaub, was sollen die denn noch dort?
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