01 April 2012

Freude für jeden Rechtsanwalt, der in Steuerstrafsachen ( Braunschweig )tätig ist: Haftbefehl gegen Steuerfahnder

Eigentlich konnte man vermuten, es handele sich möglicherweise um einen verfrühten Aprilscherz, aber für  die Betroffenen, die vielleicht gerade ihren Sommerurlaub in Italien mit einer gemütlichen Hinfahrt im Cabrio durch die Schweizer Berge geplant haben, dürfte sich der verfrühte Aprilschmerz in einen späten Märzschmerz verwandelt haben.
Im Februar 2010 verhandelten deutsche Steuerfahnder über den Kauf einer CD mit Schweizer Bankdaten von deutschen Steuerbetrügern. Nun hat die Schweiz gegen die Beamten aus Nordrhein-Westfalen Haftbefehl erlassen. Der Vorwurf: Wirtschaftsspionage.Nach Angaben der Schweizer Bundesanwaltschaft gibt es konkrete Hinweise auf Wirtschaftsspionage. Der Haftbefehl gegen die Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen hängt zusammen mit der Verurteilung eines Datendiebes aus der Schweiz, einem ehemaligen Mitarbeiter der Großbank "Credit Suisse". Der Mann wurde im Dezember 2011 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zu Schadenersatz in Höhe von 180.000 Franken verurteilt.
Schon damals sagten Schweizer Anwälte voraus, dass die deutschen Behörden ins Visier der Schweizer Ermittler geraten könnten, weil es sich bei dem Verurteilten um einen Mittelsmann handelte, der als so genannter "agent provocateur" eine Straftat beging, die von den deutschen Behörden initiiert wurde. Nach Informationen des ARD-Hörfunk-Studios Schweiz wurden offenbar mehrere Rechtshilfeersuchen von der Schweiz an die deutschen Behörden entsandt, die unbeantwortet blieben.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

6 Kommentare:

Gast hat gesagt…

Warum freuen Sie sich, wenn ein ausländischer Staat die Steuerhinterziehung durch vermögende Bundesbürger auf diese Weise fördert?

Nebenbei: Schonmal überlegt, dass die Staatsknete, aus der Sie Ihren Lebensunterhalt zu wesentlichen Teilen bestreiten, nicht auf Bäumen wächst?

Phil22 hat gesagt…

Mal nebenbei bemerkt. Ich glaube sogar, in der Schweiz ist Steuerhinterziehung nicht strafbar. Dass wäre doch auch für Deutschland die Lösung: Kein hin und her mit doofen Doppelbesteuerungsabkommen - warum nicht gleich tabula rasa: Freibier für alle.

Anonym hat gesagt…

Es ist nicht zu fassen, dass Sie als Anwalt wirklich Organ der Rechtspflege sein sollen. Wie können Sie sich darüber freuen, dass gegen Menschen Haftbefehle ergangen sind, deren Aufgabe es ist Straftaten zu verfolgen - und ja Steuerhinterziehung ist eine Straftat, vgl. § 370 AO. Ich beobachte immer wieder, dass alle möglichen Straftaten von den Wutbürgern mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden sollen, aber bei der Steuer, da nehmen es alle nicht so genau.

Es sind immerhin Menschen, die dafür Sorge tragen, dass ihr verfassungsmäßiges Recht auf Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gewahrt werden.

Jens hat gesagt…

Hä? Wäre das nicht eher ein Grund zur Freude für (deutsche) Anwälte, die auf Schweizer Wirtschaftsstrafrecht (Steuerstrafrecht gibt es da ja anscheinend sowieso nicht) spezialisiert sind?

kj hat gesagt…

Die irgendwo geäußerte Idee nunmehr gegen Vorstände Schweizer Banken einen Haftbefehl wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu veranlassen ganz witzig. Mit einem europäischen Haftbefehl kämen die so schnell nicht mehr aus ihrem Ländle raus.
Gefangenenaustausch auf einer Rheinbrücke im Morgengrauen klingt auch recht romantisch.

Jan Dwornig hat gesagt…

Ein Zahnarzt freut sich auch nicht über die Zahnschmerzen seiner Patienten, doch erfüllt ihn der Anblick eines vollen Wartezimmers doch mit professioneller Zufriedenheit. Die CDs kündigen den Steuerstrafverteidigern Mandantschaft an und die Fälle der Beamten könnte schweizer Strafverteidiger interessieren. Transportrecht

 

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