14 April 2012

Guter Geist

Der Staatsanwalt spekulierte gerade darüber herum, dass die Staatsanwaltschaft natürlich nochmals eine Bewährung mitgetragen hätten, wenn der Angeklagte wenigstens in der Hauptverhandlung den Schaden bereinigt und dem Opfer die ergaunerten 50,00 € zurückgegeben hätte.

Plötzlich steht der einzige Zuschauer im Gerichtssaal auf, greift in seinen "REAL"-Plastikbeutel, holt seine Börse heraus und drückt dem noch im Raum befindlichen Zeugen einen 50,00 €-Schein in die Hand.

Staunen überall, der Angeklagte Tränen in den Augen, die Bewährung wurde ein Selbstläufer. Der gute Geist aus dem Zuschauerraum war zur Urteilsverkündung schon verschwunden.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Auch eine Form der Geldwäsche...

 

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