Plötzlich merkte man, dass einer der Schöffen etwas los werden wollte. Und dann kam es: Einer der Geschädigten aus der zweiten Anklage war sein Sohn. Damit war klar, dass er - ohne dass es eines Befangenheitsantrages bedurft hättte - von Gesetzes wegen als Schöffe ausgeschlossen war.
Also Aussetzung des Verfahrens, jetzt hoffen wir, schnell genug einen Ersatzschöffen zu finden, um das Verfahren unter Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfrist heute noch neu beginnen und zum Abschluss bringen zu können, denn der Angeklagte hat ein besonderes Interesse daran, dass der Sack so schnell wie möglich zugemacht wird.
Die Hoffnung trägt uns alle. Und der arme Staatsanwalt kann sich schon warmlaufen, wieder 10 Anklagen mit 55 Einzeltaten!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Dum gelaufen aber es übt mächtig für den nächsten Vorlesewettbewerb
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