Die Protokollführerin hatte bis dahin von den gemurmelten Gedanken nichts mitgeschrieben, weil nicht so deutlich geworden war, dass davon etwas und wenn ja was für das Protokoll gedacht war und antwortete deshalb spontan:
Gar nichts!
Gut, dass auch in Strafsachen mal alle Beteiligten gemeinsam laut lachen können.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
5 Kommentare:
Doc No: Kommt auf die Delikte und die Gesamtumstände an. Dann darf auch mal nicht nur in Strafsachen herzlich gelacht werden. - Beerdigungen sind auch nicht immer nur ernste Angelegenheiten :-)
Passt insoweit, als dass ich dann heute nachmittag auf einer Beerdigung sein werde.
Zum Glück hat es sich ein wenig anders dargestellt, weil sonst könnte man ja meinen, dass Protkollführer eventuell nicht aufpassen würden. Gelegentlich mag dies auch zutreffen, in diesem Fall jedoch nicht, denn jenes was von der Richterin gesprochen wurde, wurde mitgeschrieben. Die darauf folgende rechtliche Erörterung schloss allerdings einen Delikt aus.
Die aufmerksame Protokollführer ist davon ausgegangen, dass zunächst kein rechtlicher Hinweis mehr ergehen soll und schlussfolgerte, dass "nichts" ins Protokoll aufgenommen werden muss. Deshalb wurde die Frage "Was habe ich gesagt?" mit "Gar nichts" beantwortet.
Aber es erfreut sehr zu hören, dass die Protokollführerin zur geselligen Runde einen Beitrag leisten konnte. In diesem Sinne ein Hoch auf die Protokollführer :-) :-) :-)
Dem Hoch schließe ich mich gerne an, das gilt natürlich ganz besonders für diese Kraft!
Hier in Lüneburg gibt es auch einen Protokollführer beim LDG der scheint nicht so auf der Höhe zu sein bei seinen Protokollen benimmt er sich wie ein Clown fängt an zu lachen wenn jemand verurteilt wird macht grausame Grimassen,vielleicht sollte man ihn ja mal zum Dok schicken.
Da ich freier Journalist bin werde ich diesen Protokollführer weíterhin beobachten. Freier Journalist H. Meier Lüneburg
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