13 April 2006

Blindes Unterschreiben von Strafbefehlen

Manchmal entsteht der Eindruck, dass Strafrichter Strafbefehle blind unterschreiben. Nicht anders ist zu erklären, dass es immer wieder Strafbefehle gibt, bei denen ein kleiner Blick in die Akte offenbart hätte, dass die Staatsanwaltschaft fehlgeleitet war und dass der Strafbefehlsantrag haltlos oder jedenfalls falsch ist.

Möglicherweise gehen gerade bei jungen Richtern die Lampen deshalb nicht an, weil sie noch sehr eng mit der Staatsanwaltschaft verbunden sind und nicht wissen, ob sie nicht später gerade dort verbleiben werden.

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