Es reichte!
Der hat verstanden, dass die Beratung durch einen Anwalt keine kostenlose Vorausleistung sondern etwas ist, das als Dienstleistung bezahlt werden muss.
Hut ab und Danke!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
5 Kommentare:
Ich hoffe, er hat mehr als 2,73 € auf den Tisch gelegt. ;-)
Ein wenig mehr schon!
In szenetypischer Stückelung wohl.
Der richtige Umgang mit Anwälten, um nicht über den Tisch gezogen zu werden. Der Mann hat aus schlechten Erfahrungen gelernt.
Welcher Anwalt sagt schon, dass ist der gesetzlichen Gebührenrahmen und ich will soviel.
Die überschätzen ihre Leistung oft und wollen viel Kohle. Bei einer Vertretung von mir in einem Diziplinarverfahren sagte der Anwalt, er macht es auf Rechtschutz, während des Verfahrens wollte er nachlegen, weil zu kompliziert. Offenbar ist Rechtschutz bei Anwälten nur eine Vertretung zweiter Klasse. kj
Schön wär's 2.73 EUR !
Ich bin auch wieder gegen gläserne Wände gelaufen. Meine Strafanzeigen wurden vom BKA zurückgeschickt, an die StA-schft Bamberg (!). Dort eingestellt, und nochmal...eingestellt. Jetzt stehe ich auf dem Schlauch. OLG ist Anwaltspflicht. HMMMM.
Vielleicht lehnen die meinen Antrag auf Aufhebung der Führungsaufsicht ab, dann müsste ich einen Beratungsschein bekommen, der aber eigentlich nur für den PKH-Antrag 'reicht'. Is alles auf meiner HP. Den Anwalt werde ich noch suchen müssen. 2.73 EUR wird da nicht helfen........
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