Aktuell der Fall der Frau Käßmann, die offenbar einen Strafbefehl erhalten haben soll, wobei ich weder bei dem mitgeteilten Strafmaß (na ja) noch bei der mitgeteilten Sperrfrist meckern will, dass da Vorteile zu erkennen wären.
Aber bei der Dauer des Verfahrens habe ich doch so meine Zweifel, ob das bei dem "Normalbürger" auch so fix gegangen wäre.
Nach ihrer Alkoholfahrt ist gegen die frühere EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann ein Strafbefehl erlassen worden. Dieser sehe eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts vor, sagte Oberstaatsanwältin Irene Silinger am Donnerstag in Hannover. Zudem muss die frühere Landesbischöfin ihren Führerschein abgeben. Die Führerscheinsperre liege üblicherweise in einem Zeitrahmen von zehn bis zwölf Monaten, sagte Silinger. Genauere Angaben zu dem Zeitrahmen wollte sie nicht machen. Käßmann habe den Strafbefehl bereits akzeptiert, weshalb er rechtskräftig sei, sagte Silinger.Die damalige EKD-Ratsvorsitzende und Landesbischöfin von Hannover war in der Nacht zum 21. Februar mit 1,54 Promille im Blut von der Polizei erwischt worden, nachdem sie mit ihrem Dienstwagen eine rote Ampel überfahren hatte. Sie trat wenige Tage später von ihren Ämtern zurück.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Naja, die Sache ist jetzt einen Monat her, bei schneller Arbeit der Verteidigung + geständiger Einlassung, das geht schon - wenn man will. ;-)
Für den Preis (30 TS, Sperre 10 - 12 Mo.) wäre das hier in M-V allerdings nicht mehr gelaufen. ;-)
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