24 März 2010

Stinkt da etwas im Gericht?

Ein zulässiges Beweismittel in den verschiedenen Prozessordnungen ist die Einnahme des Augenscheins. Das Gericht betrachtet also mit eigenen Augen das, worum es geht. Man darf gespannt sein, ob morgen im Arbeitsgericht Köln das Gericht mit eigener Nase erschnüffeln wird, ob es bei einem Kläger unter den Achseln stinkt.

Das Kölner Arbeitsgericht muss sich am Donnerstag, 25. März, mit einem wohl bundesweit einzigartigen Fall beschäftigen. Ein 50-jähriger Architekt klagt gegen seine Kündigung durch die Stadt Köln. Der Mann war entlassen worden, weil er angeblich ständig nach Schweiß roch und schmutzige Hände hatte.

Quelle: ddp

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung




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2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Dann doch eher "Nasenschein", oder?

Werner Siebers hat gesagt…

Gute Idee, werde ich demnächst beantragen, wenn Telefonüberwachungen gehört werden sollen: Ohrenscheinseinnahme!

 

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