Der Mandant verbüsst gerade einige zu vollstreckende einschlägige Strafen.
Nun gibt er mir eine neue Anklage, mit der ihm vorgeworfen wird, kurz vor seiner vorletzten Inhaftierung ein teures Handy bestellt zu haben, obwohl er keinen Cent auf der Naht hatte.
Fragt er mich doch ernsthaft: Ist das denn strafbar, ich hab das Handy doch nach zwei Tagen wieder zurückgegeben?
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
Na, ist doch klar: Straflose Gebrauchsanmaßung! :-)
Ganz so prozesserfahren scheint der arme Kerl doch noch nicht zu sein...
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