27 März 2010

Unerschütterlicher Optimismus

Mein Mandant nennt sich selbst einen Betrüger. Kein Staatsanwalt würde ihm widersprechen, der Bundeszentralregisterauszug wird demnächst vom Brockhaus-Verlag aufgelegt.

Der Mandant verbüsst gerade einige zu vollstreckende einschlägige Strafen.

Nun gibt er mir eine neue Anklage, mit der ihm vorgeworfen wird, kurz vor seiner vorletzten Inhaftierung ein teures Handy bestellt zu haben, obwohl er keinen Cent auf der Naht hatte.

Fragt er mich doch ernsthaft: Ist das denn strafbar, ich hab das Handy doch nach zwei Tagen wieder zurückgegeben?


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung





JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

2 Kommentare:

RA JM hat gesagt…

Na, ist doch klar: Straflose Gebrauchsanmaßung! :-)

Rechtsanwalt Krause hat gesagt…

Ganz so prozesserfahren scheint der arme Kerl doch noch nicht zu sein...

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de