Aktive Strafverteidigung macht Sinn, jedoch sollte der besonnene Vertreter vermeiden, an den falschen Stellen Baustellen zu eröffnen, die allein deshalb die Position des Mandanten schwächen könnten, weil man erkennbar in diesem Teilbereich schlechte Karten hat.
Der Verteidiger Rechtsanwalt des Herrn Kachelmann soll angeblich angekündigt haben, auf die Bundespolizei loszugehen, obwohl die Quelle des Ungemachs auch durchaus an anderer Stelle gelegen haben kann. Ob das klug ist, mag sein Auftraggeber genau bedenken und möglicherweise darum bitten, das schlicht zu unterlassen.
Der Anwalt des unter Vergewaltigungsverdacht stehenden TV-Wetter-Moderators Jörg Kachelmann will gegen die Bundespolizei klagen. "Wir werden gegen die Bundespolizei vorgehen, weil sie rechtswidrig den Namen von Kachelmann preisgegeben hat", sagte dessen Strafverteidiger Reinhard Birkenstock dem "Spiegel".
Quelle: Donaukurier
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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
8 Kommentare:
Birkenstock ist übrigens ein erfahrener Strafverteidiger und nicht "nur" Rechtsanwalt.
Ok, wenn dem so sein sollte, räume ich ein, dass jeder mal Tage hat, an denen er nicht weiß, was er tut.
Erfahrung schützt vor Torheit nicht... man kann seine Sache auch 10 Jahre falsch machen.
nicht nur der arme Kachelmann wird vorverurteilt, nein jetzt sogar auch noch sein Anwalt
Wenn er tatsächlich diese Idee hat, muss er sich über Spott nicht beklagen.
Das ist doch eh nur ein Nebenkriegsschauplatz, die nicht vom Strafrechtler kommt, sondern vom Medienanwalt.
Warum ist diese Idee denn so schlecht? Die Veröffentlichung des Namens gehört meines Erachtens nicht zu den Aufgaben einer Polizeibehörde. Insbesondere vor dem Hintergrund des Tatvorwurfs ist wohl hier mehr Schweigsamkeit einzufordern.
divide et impera.
http://www.focus.de/panorama/welt/fall-kachelmann-ex-freundin-erhebt-schwere-vorwuerfe_aid_493603.html
Warum die Idee schlecht ist? Ich schrieb es: Weil das ein Kampf ist, von dem in dieser besonderen Kostellation klar ist, dass er verloren geht, denn trotz aller angeblichen dezenten Vorgehensweise haben die Verhaftung so viele Personen mitbekommen, dass niemals der Nachweis erbracht werden kann, dass einzig mögliche Quelle die Bundespolizei war.
Und dann den dornigen Weg der sicher nicht einfachen Verteidigung mit einer nicht nur vorhersehbaren sondern zu garantierenden Niederlage zu pflastern, spricht für, nun nennen wir es kollegial, ein wenig unausgewogene Gedanken.
Oder böse: So blöd darf keiner sein!
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