01 Juni 2006

Das war eng

Amtsgericht Hannover. Die Mandantin brachte so ziemlich alles mit, was man braucht, um von einem Loosermandat auszugehen. Laufende Bewährung wegen einer zweijährigen Freiheitsstrafe, letztes Jahr im August 9 Monate auf Bewährung vom Amtsgericht Dortmund wegen Kaufhausdiebstahls, dann fünf Wochen nach dieser Verurteilung erneuter Kaufhausdiebstahl. Darüber sollte nun heute verhandelt werden.

Schon bei der dortmunder Geschichte hatte ich der Mandantin mitgeteilt, dass ich sie für bescheuert halte. Als dann dieser weitere Fall dazu kam, habe ich ihr gesagt, dass ich sie für verrückt halte und dass ihr nur noch ein Psychiater helfen könne.

Das hat die Mandantin ernster genommen, als ich je geglaubt hätte, ließ sich untersuchen und therapieren. Dabein stellte sich heraus, dass sie an einer speziellen Art von Zuckererkrankung leidet und es dann in bestimmten Phasen dazu kam, dass ihre Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war, so dass sie heute tatsächlich unter Berücksichtigung von § 21 StGB nocmals eine Bewährungsstrafe bekam.

Siehe Überschrift. Ein angenehm professionell und sachlich vorgehender Richter. Hab ich dort und anderen Ortes schon deutlich schlechter erlebt.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Aber tut man den Leuten wirklich einen Gefallen damit immer wieder noch eine letzte Bewährungsstrafe zu verhängen? Ist es nicht -leider- häufig so, dass das Maß dann irgendwann voll ist und die restlichen Bewährungsstrafen -die dann noch offen sind- auch umfallen und zu verbüßen sind? Dann können aus sechs Monaten, ganz schnell mal 18 oder mehr Monate werden. Alles schon gesehen.

Drücken wir Ihrer Mandantin die Daumen, dass sie die Kurve bekommt.

 

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