Das OLG Brandenburg hat sich ausführlich mit der Frage befasst, was E-Bay für Voraussetzungen schaffen muss, um zu verhindern, dass dort z.B. Hardcore - Pornos etc. vertrieben werden. Das Urteil ist hier nachzulesen.
Im Ergenis meint das Gericht, E-Bay müsse nur eingreifen, wenn ein konkretes Angebot aufgefallen sei, vorbereitende Maßnahmen verlangt das Gericht offenbar nicht.
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