22 Juni 2006

Protest gegen Telefonüberwachung des Rechtsanwalts Gnjidic im Fall el-Masri

Die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger
protestiert gegen die Telefonüberwachung des Kollegen Gnjidic
im Verfahren el-Masri und hat folgende Presseerklärung abgegeben:

Mit Empörung haben wir heute aus der Presse erfahren, daß der Kollege Gnjidic, der engagiert und couragiert den Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri wegen dessen Entführung und illegalen Verschleppung durch die CIA vertritt, über Monate hinweg abgehört wurde.
Initiiert wurde die nach unserer Auffassung eindeutig rechtswidrige Maßnahme durch die Staatsanwaltschaft München I, deren eigentliche Aufgabe die Aufklärung der Entführung und Verschleppung sowie die Strafverfolgung der Entführer von Khaled el-Masri ist.
Daß diese Ermittlungen in der Vergangenheit mit besonderem Eifer oder Erfolg betrieben worden wären, ist nicht ersichtlich. So wurden weder besondere Aktivitäten hinsichtlich der Personen der Entführer aus dem Personenkreis der CIA bekannt, noch fühlte sich die Staatsanwaltschaft München I dazu berufen, den ehemaligen Bundesinnenminister Schily zu befragen, anläßlich seiner Mitteilung, daß er von seinem amerikanischen Kollegen über die Entführung informiert wurde, als der Fall noch nicht in der Öffentlichkeit bekannt war.

Statt dessen werden nun Abhörmaßnahmen getroffen, die rechtlich nicht haltbar sind und den Rechtsvertreter des Opfers Khaled el-Masri wie einen potentiellen Straftäter behandeln.

Abhörmaßnahmen gegen Rechtsanwälte unterliegen strengen Voraussetzungen, die hier nicht im Ansatz vorliegen. Weder bei RA Gnjidic und schon gar nicht bei seiner Kanzleikollegin, die mit dem Fall gar nicht betraut war.
Die Begründung der Staatsanwaltschaft, RA Grjidic wäre über die Abhörmaßnahme, die über 5 Monate angeordnet war, nicht informiert worden, weil er sich dann bei einer Kontaktaufnahme durch die Entführer unnatürlich verhalten hätte, ist geradezu lächerlich.

Es ist ein politischer Skandal, wenn die Staatsanwaltschaft München I und das Amtsgericht München, unter dem Deckmantel der Aufklärung von Straftaten, grundlegende Rechte von Rechtsanwälten auf ungehinderte Ausübung ihres Berufs verletzen, anstatt gegen die unglaubliche Vertuschung von schweren Straftaten durch Mitarbeiter der CIA, vermutlich mit Wissen und Beteiligung bundesdeutscher Stellen, vorzugehen.

Es bleibt zu hoffen, daß der Untersuchungsausschuß und die Medien sich weiterhin so engagiert und hartnäckig um die Aufklärung der Entführung bemühen, denn von Regierung und Justiz ist hier offensichtlich nichts zu erwarten.


Rechtsanwältin Angelika Lex
für den Vorstand

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