12 Juni 2006

Verfassungsbeschwerde mit Hindernissen

Bis zum Schluss haben wir gekämpft. Das Landgericht Braunschweig hat mir außergerichtliche Kosten wegen der Abmahnung eines Müllversenders (Spam) in der Berufungsinstanz per Beschluss versagt und die Revision nicht zugelassen, obwohl der Hinweis erteilt wurde, dass ein Kollege aus Berlin genau dieses Problem gerade vor dem BGH aufgrund zugelassener Revision austrägt.

Nun gut, dann soll es eine Verfassungsbeschwerde sein. Wie üblich am Tage des Fristablaufs, also heute, das Werk mit meinem Kollegen zu Papier gebracht.

Dann der Schock. Gegen 19.30 Uhr weigert sich das Fax des BVerfG, etwas von uns zu empfangen. Ein Anruf bringt uns die Information, dass das am Montag schon normal sei, da müsse man halt Geduld haben. Das Fax z.B. der Pressestelle sei nachts abgeschaltet. Man höre und staune. Unser höchstes Gericht mit einem Fax, bei dem man wissentlich in Kauf nimmt, dass es am Montag zum Stau kommt. Selbst Minibehörden haben heute mehrere Faxe.

Wir kalkulierten schon, wieviel Stunden wir mit dem Auto brauchen, könnte eng werden. Dann aber doch die rettende Mitteilung, dass die Geräte begannen, miteinander zu korrespondieren.

Nun muss die Verfassungsbeschwerde nur noch durchgehen, das wär dann ein schöner Trost für den Streß.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Da hätte ich der Fragen:
1. Erfolgte die Abrechnung von "eigenen" Gebühren?
2. Wenn ja, erfolgte die Berechnung nach RVG oder nach Aufwand (Stundensatz)?
3. Hat das Gericht die Kosten grundsätzlich für nicht erstattungsfähig erachtet, oder nur die Abrechnungsmethode beanstandet?

Nun-ex-Referendar

Werner Siebers hat gesagt…

1. ja
2. RVG
3. grundsätzlich

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de