13 Juni 2006

Weltfremde Staatsanwälte

Mir fehlt die Phantasie, mich in die Gedanken des einen oder anderen Staatsanwaltes hineinzuversetzen. Werden die eigentlich nach der Höhe der Strafe bezahlt? Mein Mandant ist Säufer. Mit einem Kumpel säuft er sich bis über drei Promille. Begleitend schaut man einen Western. Mein Mandant glaubt plötzlich, mit einem Revolver bedroht zu werden und sticht dem Kumpel ein Messer in den Oberschenkel.

Anklage: gefährliche Körperverletzung:OK. Nach der ersten Hauptverhandlung wird klar, da muss eine stationäre Entziehung her. Gutachten, Bestätigung.

Zweite Hauptverhandlung: Die Staatsanwaltschaft meint, jetzt muss neben der Einweisung noch eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verhängt werden. Gut, dass es Richter gibt, die solche Hirngespinste auch für abwegig erachten.

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