Nicht nur hier wurde berichtet, dass die Staatsanwaltschaft gegen drei Richter und eine Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet haben soll. Bereits im Juni 2005 soll das Bundesverfassungsgericht dem Naumburger OLG-Senat bescheinigt haben, dass er "außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht" gehandelt haben soll.
Fragt sich doch ernsthaft, was da eigentlich so lange dauert.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen