Die Staatsanwaltschaft Halle soll gegen drei Richter und eine Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet haben. Im Juni soll deshalb das Bundesverfassungsgericht dem Naumburger OLG-Senat bescheinigt haben, dass er "außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht" gehandelt haben soll.
Daraufhin seien mehrere Strafanzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Halle soll nunmehr einen Anfangsverdacht bejaht haben.
Es drängt sich die Frage auf, wie es denn sein kann, dass es von Juni bis November braucht, dass die Ermittler sich warm laufen. Auch wird zu beobachten sein, ob die Staatsanwaltschaft Hallt stark genug sein wird, die Ermittlungen mit genügender Energie gegen die OLG-Richter zu führen. Bei der Staatsanwaltschaft Halle hat es schon Fälle gegeben, dass Akten monatelang unbearbeitet in irgendwelchen Aktenschränken "untergegangen" sind.
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