24 November 2005

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Handydaten und E-Mails

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet darüber, dass das Bundesverfassungsgericht sich derzeit mit der Frage beschäftigt, ob bei einer Wohnungsdurchsuchung Handydaten und E-Mails beschlagnahmt werden dürfen. Es wird ausgeführt, dass der Zweite Senat am Mittwoch in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerde einer Amtsrichterin aus Heidelberg verhandelte, deren Wohnung im Jahr 2003 durchsucht und deren Kommunikationsdaten beschlagnahmt worden waren.

Die Richterin war verdächtigt worden, Ermittlungen gegen ein Heidelberger Paar der Presse weitergegeben zu haben. Das Paar stand in Verdacht, einen Anschlag auf US-Einrichtungen in Heidelberg geplant zu haben. Der Verdacht gegen die Richterin, Dienstgeheimnisses verraten zu haben, erhärtete sich nicht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das in einigen Monaten erwartet wird, geht allerdings weit über den Einzelfall hinaus. Es wird eine Grundsatzentscheidung erwartet, ob Handydaten und E-Mails bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung wie Briefe beschlagnahmt werden dürfen oder ob für diese Kommunikationsform ein höherer Schutz durch das Fernmeldegeheimnis gilt.

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