14 November 2005

Amtsgericht Mettmann und das BMJ

Ich habe berichtet, dass der Kollege, der vom Amtsgericht Mettmann ein Urteil bekommen hat, dass sinngemäß ausführt, Spam sei "nicht so schlimm" und damit nicht abmahnfähig, jedenfalls müssten für eine solche Abmahnung keine Kosten erstattet werden und dass der Kollge nunmehr Schadensersatz geltend machen wird beim Bundesministerium der Justiz.

Immerhin hat der Kollege eine Zwischenmitteilung erhalten, dass seine Anträge in Bearbeitung sind und dass man sich bald melden wolle.

Warten wir es ab.

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