19 November 2005

Gefährdungsansprache und ihre neue Bedeutung

Am 18.11.2005 hat mir im Amtsgericht Braunschweig ein Polizeibeamter als Zeuge und Nebenkläger eine neue Bedeutung des Begriffs der "Gefährdungsansprache" nahegebracht.

In der "Polizeisprache" definiert man die Gefährdungsansprache etwa so:

"Eine sogenannte Gefährdungsansprache wird grundsätzlich als geeignetes präventives Instrumentarium angesehen, um mögliches Störerpotential bereits im Vorfeld von Veranstaltungen, bei denen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse mit einem gewalttätigen Verlauf gerechnet werden muss, darauf hinzuweisen, dass Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit der Veranstaltung nicht geduldet werden. Diese Maßnahme wird insbesondere vor dem Hintergrund der polizeilichen Erfahrungen aus vorherigen Einsatzlagen als der Gefahrenabwehr dienlich angesehen und ist von der polizeilichen Generalklausel des jeweiligen Landesgesetzes gedeckt. Mithin stellt sich die Gefährdungsansprache unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens als diejenige Maßnahme dar, die den Betroffenen am wenigsten beeinträchtigt."


Der Zeuge vor dem Amtsgericht Braunschweig, solariumverdunkelt, Schopf vergeelt, Zeugensprache polizistisch trainiert, erklärt dann sein Verständnis von Gefährdungsansprache.

Ein Fussballspiel ist vorbei (Eintracht Braunschweig ./. KFC Uerdingen). Der Zeuge hatte mit einer Kollegin, also auch Polizistin, und seinem heranwachsenden Sohn außerdienstlich das Fussballspiel besucht. Nach dem Spiel verließ man dann das Stadion nicht auf dem kürzesten Weg in Richtung geparktem PKW, vielmehr auf einem Umweg dort entlang, wo sich erfahrungsgemäß nach dem Spiel viele Fans treffen - ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

In einer Seitenstraße auf der anderen Straßenseite drei hochgradig alkoholisierte Fans, die herumgrölen, ohne dass aber andere Personen in unmittelbarer Nähe sind. Angeblich versteht man sinngemäß etwas von "Umhauen", ohne dass irgendjemand geschweige denn der nicht im Dienst befindliche Polizist oder seine beiden Begleiter bedroht sind. Wäre man weitergegangen, wäre nichts passiert.

Der Zeuge greift aber nun sein Verständnis der Gefährdungsansprache auf, "versetzt sich in Dienst", überquert die Straße und redet, nachdem er sich als Polizeibeamter zu erkennen gegeben hat, auf die drei Personen ein. Als eine der drei betrunkenen Personen sich in seine Richtung bewegt, wird sie von den anderen beiden zurück gehalten, es passiert nichts, gleichwohl teilt der Zeuge gleich noch mit, dass der besoffene Fan von ihm "eine kriegt", wenn er den Zeugen schlagen wolle.

Der neue Begriff der Gefährdungsansprache, so wie er für mich angekommen ist, bedeutet, dass man sich als außer Dienst befindlicher Polizeibeamter in einer ungefährlichen Situation in Dienst versetzt, um eskalierend eine Szenario zu provozieren, das dann Gefahren in sich birgt.

Hat hier auch wunderbar geklappt. Der Zeuge hat nämlich kurz danach als Konsequenz der Aufheizung brutal eine Bierflasche über den Kopf bekommen.

Das ist natürlich nicht in Ordnung, ändert aber nichts an der Meinung fast aller Prozessbeobachter, nämlich, dass gar nichts passiert wäre, wenn der Beamte außer Dienst geblieben und einfach weitergegangen wäre.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

ein sehr interessanter und guter beitrag!
da war wohl jemand HOCHMOTIVIERT und wollte die Welt aus den Angeln heben...

Anonym hat gesagt…

sowas von geil der Bericht!
Jetzt hab ich die Sache wieder präsent...
kein Einser, kein Zweier, ganz klar ein .......

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de