Vor dem Landgericht Rostock wird heute im Mordfall Carolin das Urteil gegen den 29-Jährigen Angeklagten erwartet. Der einschlägig vorbestrafte junge Mann hatte die Tat in seinem Schlusswort am Freitag indirekt gestanden. Nach mehrtägigem Schweigen sagte er den Eltern der 16-Jährigen, das Geschehene tue ihm sehr leid.
Das Gericht will diese Aussage des Angeklagten als Geständnis werten.
Wieder ein Fall, der zeigt, dass das letzte Wort des Angeklagten für den Verteidiger bedeuten kann, dass eine vielleicht geschickte Verteidigungsstrategie in den letzten Sekunden zerredet werden kann. Hier mag es so sein, dass die Beweislage eindeutig ist, aber ss schadet nicht, den Mandanten ausführlich darauf hinzuweisen, dass er auch beim letzten Wort nichts sagen muss und sich höchstens den lichtvollen Ausführungen seines Verteidigers anschließen sollte.
15 November 2005
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