Heute im Landgericht Magdeburg. Der Angeklagte war erstinstanzlich wegen Zuhälterei zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
Nun kam heute die Hauptbelastungszeugin, die angeblich vom Angeklagten auf den Strich geschickt worden war. Grottenschlecht, die Dame, der Vorsitzende sprach von glatten Lügen!
Also Freispruch? In der Akte schmorte noch ein Verfahren wegen Entziehung elektrischer Energie, wurde erstinstanzlich eingestellt. Nach etwas putziger Rechtsprechung des OLG Naumburg, darf das Berufungsgericht das nicht mehr anfassen, es hätte also vom Amtsgericht wieder aufgenommen werden müssen.
Da fiel den Beteiligten ein, dass der Angeklagte ja gar nicht wollte, dass die Zeugin auf den Strich geht. Diese hatte behauptet, er habe gesagt, sie totschlagen zu wollen, wenn sie nicht weitermacht. Da fiel dem Angeklagten ein, dass er ihr gesagt hatte, sie totzuschlagen, wenn sie mit der Prostitution nicht aufhört.
Schon konnte er wegen Bedrohung zu 30 Tagessätzen verurteilt werden, die elektrische Energie durfte weiter schlummern und alle waren zufrieden.
Rechtskraft natürlich.
21 November 2005
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen