22 November 2005

Drecksäcke, Lügner und anderes Gesindel

Der Kollege Carsten Hoenig aus Berlin, einer der "Vier-Strafverteidiger" beschäftigt sich hier mit der möglicherweise gefallenen Bezeichnung "Drecksack" für eine nicht verurteilte Person.

Wer darf eigentlich was. Ein vorsitzender Richter am Landgericht Magdeburg hat sich gestern in öffentlicher Hauptverhandlung eine Zeugin mehrfach zur Brust genommen mit Formulierungen wie "glatt gelogen", "wie soll ich meine Arbeit machen, wenn mich Zeugen so anlügen" usw.

Eine Zeitung zitiert eine Staatsanwaältin (später wird korrigiert), die nicht verurteilte Personen als "Drecksäcke" bezeichnet haben soll.

Ein Verteidiger, der sich auf die Vollständigkeit einer Strafanzeige verlässt und Monate später aufgesetzte Erklärungen eines Polizisten, die von der Strafanzeige abweichen, als Lüge bezeichnet, wird wegen Beleidigung angeklagt und verwarnt (nicht rechtskräftig).

Wer legt hier eigentlich bei wem welche Messlatte an?

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