Wieder mal eine Geschichte, die man erleben muss, um sie zu glauben. Anklage beim Landgericht Göttingen wegen bandenmäßigen BTM-Handels, 5 Angeklagte, Beweislage, na ja, gemischt. Der Kammervorsitzende Dirk Amthauer gibt zu verstehen, dass die Kammer durchaus geneigt ist, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es werden Gespräche geführt, in denen die Kammer mit offenen Karten spielt und insgesamt für das, was vorgeworfen wird, moderate Rahmen als Obergrenze für den Fall eines Geständnisses ankündigt.
Da die Gruppenstruktur der Angeklagten untereinander u.a. aus familiären Gründen nicht unkompliziert ist, bitten die Verteidiger, ob es ausnahmsweise möglich ist, ein gemeinsames Gespräch zwischen allen Angeklagten und Verteidigern möglich ist. Und, erste Überraschung: kein Problem. Hut ab!
Zwischenzeitlich werden - mehr oder weniger zur Überbrückung - einige Polizeizeugen vernommen, aus deren Aussagen eine Bandenbildung wohl nicht hergeleitet werden kann.
Dann die Geständnisse, die ebenfalls den Nachweis einer Bande nicht zulassen würden.
Und nun geschieht das, was man nur als oberaus fair bezeichnen muss: es wird nicht weiterverhandelt, um die Bande zu halten und um die angekündigte Obergrenze zu erreichen, vielmehr werden die Angeklagten - auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft - wegen Handeltreibens ohne Feststellung einer Bande zu deutlich niedrigeren Strafen verurteilt, als das, was als Untergrenze des Rahmens im Falle eines Geständnisses angekündigt wurde. Mein Kommentar: 2ter Hut ab!
In diesem Verfahren werden wir jetzt auch noch vom Oberlandesgericht Braunschweig überprüfen lassen dürfen, ob bei der Wertbestimmung nach § 33 RVG der "Wert" des Rauschgiftes eine Rolle spielt oder nicht, weil die Kammer die Beschwerde zugelassen ab. Noch ein Hut, Herr Amthauer!
03 November 2005
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