Am 01.11.2005 ist das "Gesetz zur Novellierung der DNA-Analyse" vom 12.08.2005 in Kraft getreten.
Der generelle Richtervorbehalt wurd eingeschränkt. Zur molekulargenetischen Untersuchung von Spuren ist keine richterliche Anordnung mehr erforferlich. Es reicht nunmehr insoweit eine Untersuchungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei.
Ähnliches gilt jetzt bezüglich Untersuchungen betreffend die Entnahme von Körperzellen und deren molekularische Untersuchung. Diese sollen nunmehr jedenfalls bei "Gefahr im Verzuge" auch durch die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungspersonen angeordnet werden können.
Wenn man sich so manchen Polizeibeamten auf dem Lande oder auch in der ein oder anderen Stadt näher betrachtet, muss man sich fragen, ob es tatsächlich richtig ist, solcherlei Verantwortung auf diesen Personenkreis zu übertragen.
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