15 November 2005

LG Leipzig und Schadensbestimmung

In einem Verfahren wegen bandenmäßigen Einbruchsdiebstahls wird heute vor dem Landgericht Leipzig ein Zeuge vernommen, der zu dem angegebenen Wert von gestohlener Dämmwolle Auskunft geben soll.

Es handelt sich um den leitenden Angestellten des Herstellers, der gleich von Listenpreisen abzüglich Großhändlerrabatten redet. Auf Nachfrage, ob es sich dabei um realistische Werte handelt, schlägt er einen Haken, weil, tja, der Vertrieb sei ein Buch mit sieben Siegeln. Auch bei Sturmschäden würden ja Preise genannt, die er nicht kennt.

Ob also welche der sich widersprechenden Zahlen aus der Akte die richtigen seien, weiß eigentlich keiner so genau. Ob in einem Jahr seit der letzten Inventur auch Ware auf anderen Wegen verschwunden sein könnte, na ja, vielleicht.

Im Ergebnis ein dankbarer Zeuge für die Verteidigung, weil die Schadenssummen zu Gunsten der Angeklagten nach einer solch indifferenten Aussage erheblich abgesengt werden müssen.

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