Die BILD-Zeitung berichtet am Dienstag, 8. November 2005, 16.13 Uhr:
Rudolph Moshammers „Doppelgänger“ ist nach seiner Zeugenaussage im Prozeß um den Mord an dem Modemacher vor dem Schwurgericht München I festgenommen worden. Der Koch aus Passau, der am Rande der Verhandlung Fernsehinterviews gegeben hatte, steht unter dem Verdacht der Falschaussage. Er hatte behauptet, seinem homosexuell veranlagten Idol zwei Jahre lang mindestens zehn junge Männer als Gespielen vermittelt zu haben.
Wenns denn stimmt, fragt sich der geneigte Leser, welcher Haftgrund hier vorliegen soll und ob man in Bayern - was mancher manchmal glauben mag - von der Verhältnismäßigkeit von Untersuchungshaft eher weniger gehört hat.
08 November 2005
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