11 November 2005

Lehrerinnensex mit Schüler Amtsgericht Regensburg

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines 13 Jahre alten Schülers ist am Freitag eine Lehrerin vom Amtsgericht Regensburg zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Die Pädagogin soll im Frühjahr 2004 zwei Schüler in ihre Wohnung eingeladen haben. Dort soll die Klassenlehrerin den Kindern Bier, so genannte Alkopops sowie Zigaretten gegeben haben, während ihr Mann gerade auf einer Dienstreise im Ausland war. Später habe sie die Jungen in ihr Schlafzimmer geführt und sie aufgefordert, sich in das Ehebett zum Schlafen zu legen, hieß es von der Anklage. Die Frau habe sich dann im Nachthemd dazu gelegt. Dort begann sie laut Anklage, einen Jungen zu streicheln und ihn auszuziehen. Schließlich soll es zum Geschlechtsverkehr gekommen sein.

Wenn die Verurteilung erfolgt wäre wegen des Bieres, der Alkopops oder der Zigaretten, dann wäre das noch nachvollziehbar.

Wegen des Geschlechtsverkehrs, wenn es ihn dann gegeben haben sollte, dürften die bayrischen Strafzumessungsgrundsätze nicht der StPO sondern irgendwelchen mittelalterlichen Hexenvebrennungsgrundsätzen entnommen worden sein.

Das insbesondere deshalb, weil es ja wohl nicht geklappt hätte, wenn es dem jungen Mann nicht gefallen hätte.

Widerspruch????

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

§ 176a Abs. 2 StGB sieht einen Strafrahmen zwischen zwei und fünfzehn Jahren vor. Angesichts dessen kann man bei einer Strafe von zweieinhalb Jahren wohl kaum von einer übertrieben hohen Strafzumessung ausgehen.

Werner Siebers hat gesagt…

Sie übersehen möglicherweise den § 176a IV, der in diesem Falle sich als minder schwerer Fall m.E. aufdrängt, danach wäre die Mindeststrafe hier ein Jahr!

Anonym hat gesagt…

Das ist ganz klar Vergwaltigung und das Urteil ist viel zu niedrig!

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de