05 November 2005

Staatsanwaltschaft Braunschweig Wettbewerb der Peinlichkeiten

Wenn man in den letzten Wochen mal schaut, was Oberstaatsanwälte oder noch höher angesiedelte Herrschaften absondern und sich leisten, muss man sich fragen, ob ein verführerisch hoher Preis in einem Wettbewerb für die allerpeinlichste Peinlichkeit für Staatsanwälte höheren Dienstgrades ausgelobt wurde.

Ein Braunschweiger Oberstaatsanwalt scheint in diesem Wettbewerb mit mehreren Episoden teilnehmen zu wollen. Nachdem er zunächst bei der Frage der Zuständigkeit des Jugendrichters in Jugendschutzsachen stolpernd schwächelte, wollte er sich offenbar am 04.11.2005 in seinem Schlußvortrag in einer Sache vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Braunschweig besonders wichtig machen und dürfte sich in dem Peinlichkeitswettbewerb mit seiner Aktion reichlich Punkte geholt haben.

Der Herr Oberstaatsanwalt parlierte für sich hin, dass er ein bestimmtes Erziehungsmittel des Angeklagten nicht gutheißen könne. Plötzlich - er fand sich erkennbar toll, bei dem, was er jetzt präsentierte - beugte er sich geradezu theatralisch nach links vorne in Richtung einer dort sitzenden Schöffin. Er durchbrach dabei jeden Respektabstand und drückte der Schöffin beinahe seine Nase ins Gesicht, starrte ihr aus nächster Nähe in die Augen und belegte sie mit schnarrender und einschneidender Stimme, die an nichts Gutes erinnerte, und fauchte: Oder wüürrrrden SIE das mit Ihren Kindern machen?

Die Schöffin wich erschrocken zurück und musste weiter diesen stieren fixierenden Blick ertragen. Dem Herrn Oberstaatsanwalt kam es erkennbar darauf an, dieser Schöffin mit diesem Schmierentheater ein "NEIN" zu entlocken. Seine vornübergebeugte Körperhaltung, seine unangemessene, der Schöffin erkennbar unangenheme, respektlose Nähe, seine an schlimme Zeiten erinnernde Stimme und sein angsteinflößender starrer Blick erreichten genau das, die Schöffin sagte tatsächlich völlig verschrocken: "Nein".

Ich habe in diesem Moment sinnbildlich auf den Buzzer gehauen und um eine Pause gebeten, um mit dem Angeklagten die Stellung eines unaufschiebbaren Antrages zu erörtern, denn der Herr Oberstaatsanwalt hatte es ja nun mit seiner Einlage aus dem Tollhaus geschafft, der Schöffin vor Urteilsberatung zu entlocken, dass sie das Verhalten des Angeklagten als erwiesen ansah und dass sie es im Sinne des Oberstaatsanwaltes verurteilte.

Nach der Pause habe ich der Kammer dann mitgeteilt, dass ich von der Stellung eines Befangenheitsantrages absehe, weil die Schöffin erkennbar von dem plumpen und unprofessionellen Verhalten des Oberstaatsanwaltes überrumpelt wurde.

Das nun wiederum nahm der Herr Oberstaatsanwalt nicht etwa zum Anlass, sich zurückzunehmen oder gar bei der Schöffin für diese widerliche Aufdringlichkeit zu entschuldigen, nein, er begann die Fortsetzung seines Schlußvortrages mit den nur von ihm auch noch witzig empfundenen Worten: Ich mache dann mal plump und unprofessionell weiter ...

Obwohl er damit natürlich genau den Kern traf, wurde er von dem Vorsitzenden sinngemäß gebeten, nunmehr die Mitglieder des Gerichts nicht mehr direkt anzusprechen und keine "Fehlreaktionen" mehr zu provozieren.

Ein mir bekannter Behördenleiter einer anderen Staatsanwaltschaft in einem anderen Bundesland teilte mir nach Schilderung dieser Peinlichkeit mit: Oberstaatsanwalt hin, Oberstaatsanwalt her, der würde bei uns bis zu seiner Pensionierung nur noch Trunkenheitsfahrten bearbeiten und keine einzige Sitzungsvertretung mehr machen dürfen!

Andere Länder, andere Sitten!

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, oder auch auf klug; Populanten transparenter Domizile sollten mit soliden Objekten keine transzendenten Bewegungen ausführen.
Dies hätte sich der erwähnte OStA der Staatsanwaltschaft BS zu Herzen nehmen sollen. Denn war es nicht dieser unprofessionell agierende Volljurist, der noch wenige Tage zuvor dem Verteidiger ein schlechtes Theater vorwarf? (hinsichtlich der berechtigten Gutachterablehnung?!)

Er selbst lieferte jedoch den größten Katzenjammer.
Respekt und Hochachtung!!!!! Dies nach wohl mehr als 30 Jahren Berufserfahrung!
Vielleicht war es auch die Regression auf die Schlappe mit der Gutachterin.

Aus Sicht des Zuschauers muss ich auch einige Tage danach doch feststellen, dass mich dieses Verhalten äußerst erstaunt, aber doch auch immer wieder zum schmunzeln bringt. (hatte sehr großen Unterhaltungswert)
Auf der anderen Seite auch nicht weiter verwunderlich. Denn einen Verhandlungstag zuvor, zeigte er bereits seine unprofessionelle Arbeitsweise, wobei nicht in solch einem eklatanten Umfang. (und es waren die ersten Begegnungen mit diesem Staatsanwalt)

 

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