27 November 2005

Oberlandesgericht Hamm zu Verkaufsveranstaltungen

In einem Wettbewerbsrechtsstreit hatte das Landgericht Bielefeld in erster Instanz einem Reiseunternehmer untersagt, mit dem in einem Pauschalreiseangebot enthaltenen Besuch eines Teppichknüpfzentrums zu werben, wenn ein Hinweis darauf fehlt, dass in dem Teppichknüpfzentrum eine Verkaufsveranstaltung durchgeführt werden soll.

Diese Entscheidung ist rechtskräftig geworden, nachdem der Reiseveranstalter aufgrund eines deutlichen Hinweises des Oberlandesgerichts Hamm die Berufung zurückgenommen hat.

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