21 Juli 2010

7 auf einen Streich

Eigentlich kaum zu fassen, aber auch das gibt es tatsächlich.

Der erste Termin wurde anberaumt im November letzten Jahres. Ich bat um Aufhebung, weil ich einen anderen Termin hatte. Ich bat gleichzeitig darum, den nächsten Termin telefonisch abzustimmen, um weitere Terminkolisionen zu vermeiden.

Interessierte nicht, der nächste Termin wurde anberaumt, ich konnte wieder nicht. Das gleiche Spiel, Aufhebung beantragt, um Abstimmung gebeten, nicht abgestimmt, neuer Termin, passt nicht, usw.

Jetzt wurde der siebte Termin anberaumt, man glaubt es kaum, es gibt keine Kollision. Ich könnte fast wetten, dass dieser Termin kurz, bevor er stattfindet, aus dienstlichen Gründen aufgehoben wird.

Wir werden das Jahr schon schaffen.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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2 Kommentare:

kj hat gesagt…

Das mit dem Terminabsprechen ist schwierig, weil manche Anwaltsgehilfinnen keine Aussage treffen dürfe, wann es passen könnte. Der Anwalt ist selbst kaum erreichbar. Manche Anwaltskanzleien riefen in der Geschäftsstelle an und flugs kam ein prima Vorschlag, wann es beiden passt. Aber sie sind ja nicht dazu verpflichtet, an der Terminierung mitzuwirken.

RA Müller hat gesagt…

Also in umfangreichen Sachen stimmen die Richter in "meinem" Bezirk immer die Termine mit den Verteidigern ab und es ist mir noch nicht zu Ohren gekommen, daß dieses an steter Nichterreichbarkeit eines Verteidigers gescheitert sei.

Den Spieß umzudrehen und dem Anwalt aufzutragen, er solle gefälligst den Richter anrufen, um einen Termin abzustimmen, würde dagegen sicherlich dazu führen, daß sich so mancher Richter auf den Schlips getreten fühlen würde.

 

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