20 Juli 2010

Die Arme, sie musste sich entscheiden

Die Frau Richterin, gerade von der Staatsanwaltschaft flugs ins Richteramt gewechselt, erklärte heute einem Angeklagten, warum sie ihn verurteilt hatte. Der einzige Belastungszeuge, das angebliche Opfer, hatte behauptet, dass der Angeklagte ihm eine geklatscht hatte.

Der Angeklagte hatte behauptet, dass man zwar verbal gestritten habe, dass er aber nicht handgreiflich geworden sei.

Mit aller erdenklichen Ruhe teilte die Frau StaatsaRichterin dem Angeklagten mit, dass ja Aussage gegen Aussage gestanden habe und dass sie sich nun hätte entscheiden müssen, wem sie glaubt.

Die vielleicht nicht ganz unwichtige Alternative, diese Entscheidung offen zu lassen, auszusprechen, nicht zu wissen, wem man glauben kann und dann in dubio pro reo freizusprechen, war ihr wohl bei der Staatsanwaltschaft noch nicht untergekommen.

Die Arme!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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17 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nein, der oder die Arme, der in der nächsten Instanz damit beschäftigt ist.

kj hat gesagt…

Es macht hinsichtlich des Satzes in dubio pro reo kein Unterschied ob der Jurist Staatsanwalt oder Richter ist. Das wird auch bei der StA nicht anders gesehen. Es kommt häufiger vor als man denkt, das der Staatsanwalt deswegen Freispruch verursacht, es aber eine Verurteilung gibt. Es gibt allenfalls die Tendenz der Richter nicht mehr zu geben, als der Staatsanwalt fordert, wenn das noch angemessen ist.

Es ist natürlich grottenfalsch, das Richter oder StA! sich entscheiden muss, wem man glaubt.

Aber Aussage gegen Aussage oder 2 Zeugen sind mehr Wert als einer, , so einfach geht das auch nicht.
Auch die Erwägung die Angeklagte darf lügen, die Zeugin nicht, ist wohl nicht richtig.

RA JM hat gesagt…

In dubio pro reo - aber auch nur dann. Und wenn die objektivste Behörde der Welt doch schon Anklage erhoben hat, halten sich die Zweifel doch in Grenzen, oder? ;-)

Anonym hat gesagt…

dieses stammtischhafte "Aussage gegen Aussage = Freispruch" hatte ich für unter Ihrem Niveau gehalten, Herr Sievers.
Wie man sich doch täuschen kann

Kein Jurist hat gesagt…

Bei zwei gegensätzlichen Aussagen und vor allem wenn man nicht erkennen kann, wer lügt oder nicht, sollte ein Freispruch folgen.

Bei einer Lapalie wie einem Schlag ins Gesicht sowieso.

Das Beispiel steht sicherlich nur vertreten für diese neue Art der Jungrichterinnen. Anscheinend fallen diese auch bei komplizierten Sachverhalten "härtere" Urteile.

kj hat gesagt…

@jm
stimmt, aber es macht dann kein Unterschied, ob Richter oder Sitzungsstaatsanwalt. Dem Angeklagten wird immer weniger geglaubt, weil er halt der Angeklagte ist. Es ist bei gleichem Sachverhalt wahrscheinlicher dass der Staatsanwalt bei den Ermittlungen einstellt, als der Richter nach An-klage freispricht. Es macht da kein Unterschied ob der Jurist Richter oder Staatsanwalt ist.
Finde ich nicht richtig, ist aber so.

Werner Siebers hat gesagt…

Qanonym: Siebers, nicht Sievers, soviel Zeit darf sich der Lesende nehmen. Und dass Aussage gegen Aussage Freispruch bedeutet, habe ich weder geschrieben noch gemeint. Ich habe lediglich bemängelt, dass die Alternative, sich nicht festzulegen, schlicht ausgelassen wurde!

Aber wenn man etwas missverstehen will, nur, um meckern zu können - bitte, ich habe breites Kreuz und dicken Bauch!

Anonym hat gesagt…

Wo kein dubio, da kein pro reo.

Scharfrichter hat gesagt…

Bei mir fällt das Beil immer, egal wie die Münze fällt.

Anonym hat gesagt…

In dubio pro reo kennt die StA doch gar nicht. Kommt mir zumindest so vor, dass mit Scheuklappen alles nur belastend gesehen wird, wo sich schon Kindergartenkinder die Hände vor den Kopf klatschen würden.

Anonym hat gesagt…

Gibt es eigentlich einen Grund hier nicht von "Im Zweifel für den Angeklagenten" zu sprechen? Musste als Nicht-Jurist erstmal Googlen was gemeint ist.

Anonym hat gesagt…

Ein Richter hat das Recht und die Pflicht alle Beweise zu würdigen um damit ein Urteil zu fällen. Zu dieser Beweiswürdigung gehört auch die Bewertung von Zeugenaussagen und die vom Angeklagten. Wenn die Bewertung rechtlich nicht zu beanstanden ist, d.h. wenn keine Willkür stattfand, dann kann und muß der Richter einen Sachverhalt als den Tathergang ansehen und diesen rechtlich würdigen. Die laundläufige Meinung, daß Aussage gegen Aussage automatisch eine Patsituation ergibt, ist schlichtweg falsch!

Thomas R. hat gesagt…

@Anonym

"wenn keine Willkür stattfand, dann kann und muß der Richter einen Sachverhalt als den Tathergang ansehen und diesen rechtlich würdigen"

Wow, so einen Satz würde ich auch nur anonym schreiben. Wenn also "keine Willkür stattfand", muss(!) der Richter ein Szenario für glaubwürdiger halten und dementsprechend urteilen? Man könnte ihren Satz auch umformulieren:
"In dubio pro reo" ist Richterwillkür.

Oder, klar gesagt: Sie sind hoffentlich kein Jurist.

Helmut Karsten hat gesagt…

Wieder ein Helmut karsten:
Als unbescholtener Bürger habe ich mich nach bewiesenen 3 Übergriffen, durch einen XXX-vorbestraften Intensivtäter, beim vierten (4) Angriff gewehrt. Instinktiv und reflexartig. Der Schläger lebt noch und schlägt auch schon wieder. Ein "in dubio pro reo" käme in Frage, jedoch auch wieder nicht, da die (meine) Verletzungen in den Akten genau feststellen lassen, dass ich RÜCKWÄRTS gelaufen bin, im Tatmoment, der von Zeugen, erwiesenermaßen nicht eingesehen und verfolgt werden konnte (leider)
Deshalb gehe ich von vorsätzlicher Strafverfolgung eines Unschuldigen aus. StA und Ri hatten sowohl meine (nichtexistente) kriminelle Vorgeschichte und die Ermittlungsakten, die ich selbst erst ein Jahr NACH dem Urteil bekam und die eindeutig mit meiner Aussage in der HV, übereinstimmt.

Anonym hat gesagt…

Sie musste sich entscheiden wem sie glaubt.

Sie hat dem Belastungszeugen geglaubt.

Sie hat auf dieser Basis verurteilt.

Vollkommen in Ordnung.

Hinterher zu erzählen, dass man sich nicht sicher wahr, wer Recht hat, war allerdings eine etwas blöde Idee.

Anonym hat gesagt…

War heute Opfer einer solchen Richterin....

Ich frage mich nur, warum alle Anwälte über die Einstellungspolitik der Richter (werden ausschließlich aus der Staatsanwaltschaft rekrutiert) schimpfen, aber keiner der Anwälte was macht.

Warum gründet Ihr nicht endlich mal ein Initative? Sucht Euch ein kleines Bundesland wie Bremen oder Hamburg und initiiert ein Volksbegehren, welches die Auswahl der Richter ändert, nämlich paritätisch aus Anwaltschaft und Justiz und nach vorgegebenen, objektiven und subjektiven Einstellungskriterien. Sollte doch Landesrecht sein, oder....? Ihr würdet Unterstützung sicherlich aus ganz Deutschland bekommen.

Warum es keine Partei gibt, die sich für derartige Themen _wirklich_ interessiert, ist mir auch schleierhaft....

oxymoron hat gesagt…

Herr Karsten, wie man unter www.der-fall-helmut-k.de sehen und nachlesen kann, gehen Sie von falschen Annahmen aus, liefern unvollständige Unterlagen, widersprechen sich ständig selbst, und sind sogar durch Amokdrohungen im Internet aufgefallen. Hier das "Opfer" einer "ach so bösen Justiz" zu spielen, ist in Anbretracht Ihrer rechtlichen Situation mehr als unangemessen.

 

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