Polizei und dann Staatsanwaltschaft haben nichts Besseres zu tun, als diesen Vorgang zu trennen und später getrennt anzuklagen beim Jugendrichter gegen die Tochter und beim Erwachsenenrichter gegen die Mutter, die jeweils andere Dame natürlich als Zeugin.
Statistik-Nachtigall ich hör Dir trapsen.
Bei Akteneinsicht in der einen Sache und meinem Hinweis, dass da Beweismittel fehlen, auch noch der lapidare Hinweis, die befänden sich dem anderen Verfahren.
Dass ich diese Vorgehensweise unverschämt finde, teile ich dem Gericht mit, das bei der Erwachsenen über die Zulassung der Anklage zu entscheiden hat und beantrage für den Fall meiner Zulassung meine Beiordnung, weil durch die Trennung und unvollständige Akteneinsicht die Sache für juristische Laien nicht mehr durchschaubar ist.
Stellungnahme der Staatsanwaltschaft: Die Trennung der Verfahren trägt zur Vereinfachung bei. Die fehlenden Beweismittel hätte ich mir gefälligst auch in dem anderen Verfahren ansehen können. Beide Argumente falsch, frech und sachfremd, ein Kollege sagte sogar: unverschämt!
Reaktion des Gerichtes: Beiordnungsantrag wird stattgegeben, das Verfahren wird durch die Trennung in zwei Verfahren verkompliziert und dass sich die Beweismittel in einem anderen Verfahren befinden, führt dazu, dass die Angeklagte zwingend den Überblick verlieren muss.
Nicht nur klammheimliche Freude bei mir, DANKE dem Gericht für die deutlichen Worte bezüglich dieses Quatsches, der nur die Nümmerchen in der Statistik füttert.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
3 Kommentare:
Wieso Klatsche? Sie sind beigeordnet worden, was das Verfahren bei diesem abzusehenden Zickenkrieg versachlichen und damit vereinfachen sollte. Oder gehören Sie zu den Anwälten, die sich mit den Gefühlen der Angeklagten identifizieren und alles verstärken?
Wenn sie erfolgreich die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin widerlegen, nehmen Sie sowohl dem Staatsanwalt als auch dem Gericht letztlich Arbeit ab. Es hat doch niemand ein Interesse daran, jemand zu verurteilen, dessen Schuld nicht zweifelsfrei feststellt.
@kf: Es hatte aber jemand Interesse daran, ein Verfahren in zwei Verfahren aufzuteilen, obwohl das völlig widersinnig war, und in einem Verfahren die vollständige Akteneinsicht zu verweigern, weil Teile der Akte angeblich ausschließlich bei dem anderen Verfahren sind.
Wären die beiden Damen, wie es sich aufgedrängt hat, zusammen angeklagte worden, hätte niemals ein Fall der notwendigen Verteidigung vorgelegn. Mich freut es, den Steuerzahler weniger, aber halt ein Nümmerchen mehr in der Statistik.
Sie haben wohl recht. So unsachlich erscheint es auch nicht die Heranwachsende beim Jugendrichter und den Erwachsenen bei dem dafür zuständigen Amtsrichter anzuklagen, wenn das Gesetz dafür unterschiedliche Gerichte vorsieht.
Schlimmer finde ich die von Strafrichtern berichtete Neigung einzelner Staatsanwälte ein eher naheliegenden Vergehen als ein Verbrechen anzuklagen, was statistisch ordentlich was bringen soll.
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