Mein Mandant ist in Russland geboren, seine Muttersprache ist folglich Russisch, Deutsch spricht er nur leidlich.
Die Staatsanwaltschaft klagt ihn an wegen des Verdachtes der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Steuerhehlerei, man ist Raucher.
Die Anklage fusst zum größten Teil auf Telefonüberwachungen von Gesprächen in russischer Sprache, die dann vom LKA übersetzt und zusammengefasst wurden.
Ich beantrage die Beiordnung eines Dolmetschers, um vor der Hauptverhandlung die Übersetzungen und Inhalte der interpretierenden Zusammenfassungen überprüfen zu können.
Das lehnt das Gericht ab, weil ein Dolmetscher nicht nötig sei, denn mein Mandant könne ja Russisch. Dass er nur spärlich Deutsch kann und insoweit natürlich nichts dazu sagen kann, ob die Übersetzungen und Zusammenfassungen in deutscher Sprache richtig sind, interessiert einen feuchten
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
5 Kommentare:
... und Art. 6 Abs. 3 lit. e) EMRK ist sicherlich auch nur eine "Ordnungsvorschrift".
Haben Sie im Russisch Unterricht in der Schule nicht aufgepasst?
Dann dürfen Sie sich auch nicht beschweren, nix zu verstehen.
Wenn man das so liest, was Sie so verfassen, waren Sie im Marx-Engels Unterricht auch abwesend.
Übrigens ist die Wortbestätigung "stasi"
@kj
Na Sie scheinen ja ein großer "Experte" des sozialistischen Bildungssystems zu sein.
Jeder, der das Vergnügen des Russisch-Unterrichts mal hatte, weiß, dass man auch nach 6 Jahren fleißigen Lernens nicht in der Lage wäre, zu überprüfen, ob Texte aus dem Rechtsbereich korrekt übersetzt und auch zusammengefasst sind.
Und wenn die Schulzeit dann auch noch etwas zurückliegt ohne Möglichkeiten der Sprachanwendung und –auffrischung, wird es dann ganz schwierig, aus dem Langzeitgedächtnis noch etwas abzurufen.
Aber ein "Schulexperte", der sogar einen "Marx-Engels-Unterricht"(!) kennt, weiß das natürlich ganz genau.
In den allgemeinbildenden Schulen der DDR hieß das Fach übrigens "Staatsbürgerkunde" und an den weiterführenden Fach- und Hochschulen wurde "Marxismus-Leninismus" gelehrt.
Wo und wann haben Sie eigentlich ihre "Bildung" erworben???
@lore:
Ich bin eigentlich momentan in nix ein Experte, schon gar nicht im sozialistischen Bildungssystem.
Meine Schulbildung habe ich in NRW absoviert, sogar eine Handvoll Semester in Jura. Ist aber über 20 Jahre her, Problem Langzeit-gedächtnis. Bin im Osten gelandet, mit Anpassungsschwierigkeiten. Eingliederungsversuche sind aber da, lerne sogar ein wenig russisch.
Das mit der Zweisprachigkeit ist so ein Ding.......Ich habe zwanzig Jahre english gesprochen. Beruflich wie privat. Heute noch, wenn ich nachts aufwache, geträumt habe, dann merke ich das war alles in englischer Sprache. Ich glaube das ist auch in BY (noch) nicht verboten.
Jedenfalls ist mein Gedankenvorgang dergestalt, dass ich das Gehörte erst mal übersetzen muss und dann gedanklich verarbeite, daraufhin geht mit der Antwort, der selbe prozess, nut andersdrum, zur Antwort wieder raus. Ist schon "funny". Beim Gutachten um den § 64, Maßregelvollzug wurde mir bescheinigt, dass ich etwas "langsam bei der Informationsverarbeitung" bin. So weitz so schlecht! Jedenfalls als ich mir den (komplett negativ) Befundbogen der/des Drogentests anschaute, ist mir aufgefallen, dass mein Name mit,
Helmut, Carsten angegeben wurde.
Nicht nur, dass Vorname und Nachname 'verdreht' wurden, sondern auch noch falsch geschrieben. Es ist wohl anzunehmen (HAHA), dass ich meinen Namen wusste und richtig angegeben hatte.
So viel zur "Informationsverarbeitung". Dass die Leute beim Dr. Mattern in Kutzenberg/Bayern zu blööööd waren die richtige Akte, für meine Vorgeschichte, zu lesen, finden Sie auf der HP. Na dann ein "Hei.." zur bayerischen Forensik.
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