19 Juli 2010

Teufelswerk

Ich rege an, das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen, weil es ein neues, anderes Verfahren gibt, bei dem es um ein weit schwereres Delikt geht.

Der Richter bedauert, aber das könne er nur, wenn er die andere Akte kennt, die sei nicht da. Ich teile ihm mit, dass das kein Problem sei, er können hineinschauen, weil ich die Akte eingescannt habe und er sie sich auf meinem Laptop ansehen kann.

Nein, dann mache er lieber einen neuen Termin, die Akte müsse er in der Hand haben, "meine Kiste würde ihm da nichts bringen".

Technischer Fortschritt!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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6 Kommentare:

kj hat gesagt…

Entscheidet nicht die StA über eine Einstellung und der Richter segnet allenfalls ab?

RA JM hat gesagt…

Dann schick ihm das Ding doch per e-mail auf seine Kiste.

HHmyPearl hat gesagt…

Ich hoffe der Richter liest nicht "diesen Block"... ;-)

Werner Siebers hat gesagt…

@kj: Nein, während der Hauptverhandlung, wie in diesem Falle, müsste der Staatsanwalt, der so weit war, den Antrag stellen, der Richter hätte dann einzustellen, wenn er es denn will (154 II StPO).

kj hat gesagt…

Mit Absegnen war natürlich die Beschlussfassung gemeint, da ohne die StA gar nichts mit Einstellung läuft.

Ich denke mal, das mit der Akte in den Händen war eine Ausrede.

Eine Einstellung macht für den Richter nur im frühen Stadium eines Prozesses richtig Sinn.

Vermutlich befürchtet der Richter, das in dem anderen Verfahren möglicherweise nix rauskommt, was ein großes Kompliment an sie ist.

Denn die Zeit läuft für den Angeklagten, Zeugen können sich schlechter erinnern, widersprechen sich.

Sven hat gesagt…

Klingt nach Schreibmaschine und Farbband. Die Kopie wird natürlich mit Kohlepapier erstellt :-)

 

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