12 Juli 2010

Und wenn sie nicht gestorben sind, parken sie noch heute


Ok, die Idee mit dem Idealfahrer mag ja hin und wieder hilfreich sein. Aber manchmal ...
Der Schadenfixblog berichtet hier über ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken, wonach gelten soll:
Das Gericht hat festgestellt, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes bereits wenige Sekunden gestanden hat. Allerdings hat es ihm nur 80 % seines Schadens zugesprochen, da er sich die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges anrechnen lassen müsse. ... Ein Idealfahrer hätte aber an seiner Stelle erkannt, dass im anderen Auto bereits jemand saß, der möglicherweise gleichfalls ausparken will, und hätte im Hinblick darauf abgewartet.
Der Idealfahrer fährt gar nicht erst mit dem Auto, dann kann ihm gar nichts passieren.

Man kann es auch übertreiben.

Ich stelle mir vor, ich will ausparken, gegenüber sitzt jemand in seinem Fahrzeug und fährt einfach nicht los, ich dann natürlich auch nicht, weil der andere könnte ja; es kommt ein Dritter, der fährt nicht, weil er mich sieht .... Zum Schluss: Ein überfüllter Parkplatz, alle Autos besetzt, keiner fährt los.
 
 
 
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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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1 Kommentar:

kj hat gesagt…

die Entscheidung ist sachlich richtig. Der eine der rückwärtsfahrende hat offenbar die Gefahr noch erkannt und rechtzeitig gebremst. Warum hupt er nicht, was bei solchen Verkehrssituationen meist hilft. Oder warum fährt er nicht los und bleibt noch lange unmotiviert dort stehen, wo er erfahrungsgemäß anderer beim Ein und Ausparken behindert.

 

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