07 Juli 2010

Wenn sie es doch nur alle richtig verstehen würden

Belehrungen von Richtern in Strafverfahren insbesondere von Zeugen sind immer wieder interessante Quellen über den Ausbildungsstand und dem Verständnis vom dem, was die Richter später zu beurteilen haben.

Welchen Sinn z.B. § 55 StPO hat, wissen viele nicht oder sie können ihr Wissen trefflich verbergen und belehren nach dem Motto: Sie müssen sich hier nicht selbst belasten.

Dass das eine nachhaltig falsche Belehrung ist, soll hier nicht vertieft werden.

Schön sind auch die völlig sinnfreien Belehrungen: Sie müssen hier die Wahrheit sagen!

Heute hatte ich das Vergnügen, von einer Richterin endlich mal eine Belehrung zu hören, die erkennen lässt, dass sie besser als andere Kollegen verstanden hat, was die Strafprozessordnung eigentlich erreichen will. Sie belehrte einen Zeugen wie folgt:

Von keinem Menschen kann verlangt werden, dass er genau weiß, was geschehen ist. Man kann nur verlangen, dass er sich Mühe gibt, sich richtig zu erinnern.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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2 Kommentare:

PastM1dnight hat gesagt…

wie sollte denn Ihrer ansicht nach die 55er-belehrung lauten? "Sie können die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung Ihnen selbst oder einem Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden."?

Werner Siebers hat gesagt…

Das Entscheidende ist doch, dass klar wird, dass auch der tatsächlich "unschuldige" Zeuge schweigen darf, wenn mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren gerechnet werden kann.

Fast alle Richter belehren so, dass die Zeugen glauben, dass sie quasi ein Schuldeingeständnis abgeben würden, wenn sie schweigen.

Und das ist schlicht FALSCH!

 

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