Kommt das auch bei den Datenschnüfflern zum Tragen, die zur Zeit selbstauferlegtes "Schweizverbot" haben?
Für die drei zur Festnahme ausgeschriebenen deutschen Steuerfahnder sind die Schweizer Haftbefehle offenbar "nicht völlig überraschend" gekommen.Das sagte ein mit dem Fall vertrauter Spitzenbeamter der "Süddeutschen Zeitung". Die Steuerfahnder seien schon seit einiger Zeit nicht mehr in die Schweiz gereist, "um solche Risiken zu vermeiden". Sie hätten Kenntnis von den drei Rechtshilfeersuchen der Schweizer Bundesanwaltschaft gehabt und seien auch frühzeitig über die am 15. März in Bern erlassenen Haftbefehle informiert worden.
"Es ist unsere Fürsorgepflicht, die Fahnder zu schützen", erklärte der Beamte.
Quelle: newsticker
Wird wohl nichts passieren, denn § 258 StGB und die verwandten Normen schützen lediglich die deutsche Strafrechtspflege, so dass die Herrschaften ihr Geschäft, das manch einer als schmutzig ansehen könnte, wohl außerhalb der Schweiz weiter betreiben können.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
Was soll das, in anderen Rechtskreisen ist Sex zwischen Menschen unterschiedlicher Religionen und die Beleidigung von Religionsstiftern ein schweres Verbrechen, ebenso wenn eine ethnische Bevölkerungsgruppe auf ihre Selbstbestimmungsrecht pocht.
Die deutsche Justiz muss nun auf solche ausländischen Rechtsansichten nun wirklich keine Rücksicht nehmen.
Habe gehört, dass es bilaterale Vereinbarungen geben soll, die den einen oder anderen Staat durchaus dazu anhalten, auch auf "ausländische" Rechtsanwendungen Rücksicht zu nehmen.
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