11 Juli 2007

Ich will Sie nicht als Pflichtverteiger, ich kann sie selbst bezahlen

Den Spruch habe ich heute nicht das erste Mal gehört. Manche Mandanten wundern sich, dass ich grundsätzlich meine Beiordnung beantrage, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Spätestens, wenn ich ihnen erkläre, dass es das Gericht und den Staatsanwalt nichts angeht, ob sie mich bezahlen können, kommt das wissende Grinsen.

Wenn ich später dann mit der Staatskasse nicht abrechne, weil der Mandant bezahlt hat, denkt darüber niemand mehr nach. Wenn ich aber bei einem Hartz IV-Empfänger im Falle einer notwendigen Verteidigung keine Beiordnung beantrage, glauben viele Justitiis, dass der Mandant Schwarzarbeiter oder Betrüger ist, weil er mich sonst nicht bezahlen könnte.

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