23 Juli 2007

Schilda lässt grüßen: Große Wohnung - kalte Heizung

Die Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Heizkosten, auch wenn sie ausnahmsweise in einer größeren Wohnung leben als eigentlich vorgesehen. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Krefeld dürfe nicht nur die Heizkosten für eine Regelwohnung anerkennen, entschied das Sozialgericht Düsseldorf. Eine Trennung der Heiz- von den Unterkunftskosten sei nicht möglich. Zudem habe der Gesetzgeber bei unangemessenen Heizkosten keine Sanktionen vorgesehen.
Quelle: tah.de
Ein 62-Jähriger lebt mit der Zustimmung der Behörden in einer vergleichsweise billigen 55-Quadratmeter-Wohnung. Eigentlich sind für eine Person maximal 45 Quadratmeter erlaubt. Die Heizkosten lagen einem Euro pro Quadratmeter.

Das war dann aber zu viel Großzügigkeit. Die Behörde berücksichtigte nur die Heizkosten für eine 45 Quadratmeter große Wohnung. Also erst die größere Wohnung erlaubt und das Frieren vorgeschrieben. Man glaubt es kaum.

Keine Kommentare:

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de